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Herren - Kreisliga - Kiel 2017/18 Diese Seite drucken




PUNKTMANNSCHAFTSSPIEL

A
TV Jahn
B
TSV Klausdorf
 Name, VornamePassnr.  Name, VornamePassnr.
1 10355 1 8257
2 2 30936
3 10532 3
4 10377 4 10604
5 19745 5 10481
6 12003 6 8255
D1 D1
D2 D2
D3 D3

Ersatzspieler aus anderen Mannschaften
Horn, Matthias2.KreisklasseHe2/1
-  
-  
Ersatzspieler aus anderen Mannschaften
Kostbade, Peter3.KreisklasseHe2/4
-  
-  
Verband
Spielklasse
Kreisliga
SpielnummerDatum
E14209.04.2018
Austragungsort
Kiel
Spielsystem

Allgemeine Angaben
SpielstartSpielende
20:00 22:42
Einheitliche Spielkleidung Heim
Ja
Einheitliche Spielkleidung Gast
Ja
Zählgeräte waren vorhanden
Ja
Spielfeldumrand. vorhanden
Ja

Nr Mannschaft A Nr Mannschaft B 1. 2. 3. 4. 5. Satz Pkt
D1 D2 8:11 6:11 11:2 11:9 9:11   2:3 0:1
D2 D1 7:11 11:6 11:6 11:8     3:1 1:0
D3 D3 7:11 10:12 15:13 11:7 4:11   2:3 0:1
E1 E2 11:4 11:9 11:6       3:0 1:0
E2 E1 8:11 11:6 8:11 11:8 11:9   3:2 1:0
E3 E4 11:5 11:6 11:6       3:0 1:0
E4 E3 9:11 13:11 7:11 11:9 8:11   2:3 0:1
E5 E6 11:9 11:4 9:11 11:8     3:1 1:0
E6 E5 11:7 11:7 11:9       3:0 1:0
E1 E1 6:11 11:9 7:11 11:5 9:11   2:3 0:1
E2 E2 9:11 13:11 11:5 11:6     3:1 1:0
E3 E3 7:11 11:6 11:4 11:7     3:1 1:0
E4 E4 11:9 7:11 11:9 11:7     3:1 1:0
E5 E5              
E6 E6              
D1 D1              


Bestätigung des Online-Berichtes

TV Jahn TSV Klausdorf
10.04.2018 00:37:28
K. Jahnke
11.04.2018 22:53:28
S. Christen
 
Bälle
538 : 462
Sätze
35 : 19
Punkte
9 : 4
Wer hat den Bericht unterschrieben?
Jahnke S. Christen
Gastgeber Gast



Das Saisonende ist erreicht. Es sind keine Änderungen mehr möglich.


Weitere Aktionen
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  K. Jahnke, 13.03.2018
Spielverlegung beantragt auf : 14.03.2018 20:00
Wie ich erst am Wochenende erfahren habe, findet am 14.3. die Jahreshauptversammlung unseres Vereins statt (siehe http://www.tvjahn-kiel.de/).
Da dies laut Wettspielordnung ein offizieller Verlegungsgrund ist (G 6.1 / EDB Spielabsetzung
Spielverlegungen (Spielabsetzung, gemäß G 6.1 / WO) können beim Spielleiter (Staffelleiter)
beantragt werden und müssen von ihm genehmigt werden, wenn:
 am Spieltag die Jahreshauptversammlung (nicht die TT- Abteilungsversammlung) eines
der beiden beteiligten Vereine stattfindet), habe ich die Klausdorfer um Verlegung gebeten.
Leider haben sie uns nur einen Heimrechttausch angeboten, was für uns nicht akzeptabel ist, da unsere Halle an allen Mittwochen, an denen noch kein Spiel angesetzt ist, zur Verfügung steht.
Deshalb beantragen wir eine offizielle Neuansetzung des Spiels von Seiten des Staffelleiters.
MfG Kai Jahnke

  S. Christen, 13.03.2018
Hallo zusammen,

zum einen ist der zunächst genannte Verlegungsgrund "Krankheit" gewesen. Auf positive Rückmeldung bezüglich der Anfrage wurde die "Anmerkung" der Jahreshauptversammlung gemacht, wirkt wie eine Drohung falls wir nicht verlegen wollen.
Die Frage die ich mir stelle ist, ob beim TV Jahn die Jahreshauptversammlungen spontan angesetzt werden oder die schon länger bekannt sind als 3 Tage vor dem angesetzten Spiel!

Desweiteren wurde auf unsere alternative, den 2.4. mit Heimrechtauscht geantwortet mit "als Notlösung akzeptabel". Da es sich hier offensichtlich um eine Notsituation auf Seiten vom TV Jahn handelt würde ich sagen, das dieser Termin, ohne uns noch mehr zu schwächen, der einzige mögliche ist.

Viele Grüße
Sönke Christen

  K. Jahnke, 13.03.2018
Die Jahreshauptversammlung beim TV Jahn wird vermutlich nicht erst spontan angesetzt worden sein, was aber nicht bedeutet, dass jedes Vereinsmitglied schon Wochen oder Monate vorher darüber informiert wird.
Ich habe am Freitag Abend (9.3., laut Zeitstempel um 19.23 Uhr) -wie vermutlich alle Teilnehmer der TT-Abteilung- eine mail von unserem Abteilungsleiter bekommen, dass die JHV am 14.3. stattfindet. Diese mail habe ich am nächsten Tag gelesen.
Da ich allerdings nicht wusste, dass dies laut Wettspielordnung ein offizieller Verlegungsgrund ist, habe ich dies bei der Verlegungsanfrage, die ich Sönke am 11.3. geschickt habe, nicht mit aufgeführt.
Es stimmt, dass unsere halbe Mannschaft immer noch grippegeschwächt ist und wir deshalb verlegen wollen.
Als ich von meiner Mannschaft darauf aufmerksam gemacht wurde, dass wir laut WO sogar einen offiziellen Verlegungsgrund haben, habe ich Sönke dies am 12.3.noch nachträglich mitgeteilt und ihm gleichzeitig geschrieben, dass er sich zum Ausweichen einen beliebigen Mittwoch, an dem wir noch kein Spiel haben, aussuchen kann.
Die Tatsache, dass Spieler von uns immer noch an der Grippe erkrankt sind, nimmt dem Passus in der Wettspielordnung aber ja nicht den offiziellen Charakter.
Und da Termine in unserer Halle zur Verfügung stehen, wüsste ich nicht, weshalb wir zum zweiten Mal in dieser Saison in Klausdorf spielen sollten.
Sönkes Vorschlag, das Spiel am 2.4. dort auszutragen, wurde deshalb von mir als "NUR im Notfall akzeptabel" bezeichnet, da wir am 14.3. auf keinen Fall spielen können, wir aber erst einmal die Entscheidung unseres Staffelleiters bezüglich einer offiziellen Neuansetzung abwarten wollen.

MfG Kai Jahnke

  W. Waletta, 13.03.2018
Das Spiel wurde verlegt:
Kennzeichnungen:
-- Neu: Unbekannt verlegt

Das Spiel ist auf Grund der JHV vom TV Jahn verlegt. Der neue Termin steht noch nicht fest. MF bitte bis zun 27.03.2018 neuen Termin abstimmen und über TTLive beantragen.

  S. Christen, 20.03.2018
Spielverlegung beantragt auf : 09.04.2018 20:00
Die Änderung ist bereits zwischen beiden Mannschaftsführern abgesprochen!
Wie bereits per Mail mitgeteilt würden wir den angebotenen 9.4. nehmen.

  K. Jahnke, 20.03.2018
Spielverlegung beantragt auf : 09.04.2018 20:00
Die Änderung ist bereits zwischen beiden Mannschaftsführern abgesprochen!
Spielort ist in diesem Fall die Matthias-Claudius-Schule.

MfG Kai Jahnke

  W. Waletta, 20.03.2018
Das Spiel wurde verlegt:
Spieltermin:
-- Alt: 14.03.2018 20:00:00
-- Neu: 09.04.2018 20:00:00
Kennzeichnungen:
-- Neu: Verlegt
-- Entfernt: Unbekannt verlegt

Hinweis: Die neue Wettspielordnung 03/2017 ist in Kraft getreten und gilt natürlich auch schon für diese Spielserie. Darin steht über Spielverlegungen: Eine Verlegung von Spielterminen (auch der vereinbarten Anfangszeiten) ist grundsätzlich nicht zulässig. Als Ausnahme gelten Vorverlegungen mit Zustimmung des Spielleiters, sofern diese einvernehmlich zwischen den beteiligten Vereinen erfolgt sind.

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