Das gesamte Mannschaftskampf wird gemäß WO 3.2 wegen Nichantretens der Mannschaft KMTV-5 als verloren gewertet. Die Wertung erfolgt mit der höchstmöglichen Anzahl von Punkten und der im jeweiligen Spielsystem erreichbaren Spielpunkte, Sätze und Bälle für die gegnerische Mannschaft.
Das Nichtantreten zieht eine Ordnungsstrafe gemäß der Gebührenordnung des TTVSH nach sich. |